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nüchtern
betrachtet - bewusst erlebt 2010 -
Suchtpolitische Forderungen |
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Alkohol-Sucht geht alle an!
Die Arbeitsgruppe „nüchtern
betrachtet - bewusst erlebt 2010“ arbeitet nicht nur praktisch,
sondern auch politisch: wir wollen der
Suchtprävention im Land Berlin mehr Geltung zu
verschaffen. Und der Alkoholpolitik neue
Denkanstöße geben.
Unsere Forderungen zur Suchtprävention:
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Umfassendes Verbot von Tabak- und Alkoholwerbung auf den Straßen,
insbesondere in unmittelbarer Umgebung von
Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und
Kindertagesstätten (Bannmeile) .
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Ein Werbeverbot für Alkohol in Verbindung mit Sport oder
Prominenten.
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Keine Alkoholwerbung, die sich an Jugendliche richtet.
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Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre beim Erwerb und Konsum von
sämtlichen Alkoholika, also auch Bier und
Wein.
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Steuererhöhung auf Alkoholprodukte.
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Fester Anteil der Steuereinnahmen aus dem Verkauf alkoholischer
Getränke, die der suchtpräventiven Arbeit
und den Suchthilfeprojekten zur Verfügung
gestellt werden.
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Die Entwicklung von verbindlichen Leitlinien zu FASD und
Warnhinweise auf alkoholischen Getränken,
die auf die toxische Wirkung des Alkohols
auf das ungeborene Kind im Mutterleib
hinweisen (siehe FASD = Fetales
Alkoholsyndrom), da hier der Alkohol als
Zellgift irreparable Schäden bei Ungeborenen
anrichtet.
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Einführung eines suchtfreien Tages im Kalender, wie es
beispielsweise bereits den
Weltnichtrauchertag oder Welt-Aids-Tag gibt.
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Verschärfung der Alterskontrollen.
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Darüber hinaus unterstützen wir das 10
Punkte-Papier der Fachtagung
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„Familiengeheimnisse
- Wenn Eltern suchtkrank sind und die Kinder
leiden“*:
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Kinder aus suchtbelasteten Familien haben ein Recht auf
Unterstützung und Hilfe, unabhängig davon,
ob ihre Eltern bereits Hilfeangebote in
Anspruch nehmen.
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Den Kindern muss vermittelt werden, dass sie keine Schuld an der
Suchterkrankung der Eltern tragen. Sie
brauchen eine altersgemäße Aufklärung über
die Erkrankung der Eltern und bestehende
Hilfeangebote.
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Die Zusammenarbeit zwischen den Hilfesystemen, insbesondere der
Suchtkrankenhilfe, der Kinder- und
Jugendhilfe und den medizinischen Diensten,
muss optimiert werden. Um wirkungsvolle
Interventionen zu erreichen, muss
arbeitsfeldübergreifend kooperiert
werden. Lehrer, Erzieher, Ärzte,
Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen
müssen verbindlich zusammen arbeiten. Das
Ziel ist, betroffene Kinder und Eltern
frühzeitig zu erkennen und die ihnen
angemessene Unterstützung anzubieten.
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Die Öffentlichkeit muss über die Auswirkungen von Suchterkrankungen
auf Kinder und Familien informiert werden.
Eine sensibilisierte Öffentlichkeit
erleichtert es Eltern, die Sucht als
Krankheit anzunehmen. So wird den Kindern
der Weg geebnet, Unterstützung zu suchen und
anzunehmen.
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Das Schweigen über Suchterkrankungen muss beendet werden. Es muss
ein Klima geschaffen werden, in dem
betroffene Eltern und Kinder Scham- und
Schuldgefühle leichter überwinden und Hilfe
annehmen können. Kinder leiden unter
Familiengeheimnissen.
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Auch Suchtkranke wollen gute Eltern sein. Suchtkranke Eltern
brauchen Ermutigung und Unterstützung bei
der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung.
Das Wohl der Kinder muss bei diesen
Bemühungen im Mittelpunkt stehen.
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Die familienorientierte Sichtweise erfordert eine gemeinsame innere
Haltung der beteiligten Helfer. Sie muss
Grundlage aller Angebote und Interventionen
sein.
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Bei Kindern, deren Familien sich gegen Hilfeangebote verschließen,
kann zum Schutz der Kinder im Einzelfall
auch eine Intervention gegen den Willen der
Eltern erforderlich werden.
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Schule und Kindertagesstätte sind zentrale Lebensräume für Kinder
aus suchtbelasteten Familien. Sie müssen
dort mit der erforderlichen Aufmerksamkeit
frühzeitig erkannt werden. Gemeinsam mit den
Eltern müssen Hilfeangebote vermittelt
werden.
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Das Wissen über die Entstehung von Suchterkrankung sowie die
Auswirkungen auf Kinder und Familien muss
verpflichtend in die Ausbildung der
pädagogischen, psychologischen und
medizinischen Berufsgruppen aufgenommen
werden. So wird das Bewusstsein der
Problematik in den jeweiligen
Fachdisziplinen frühzeitig gefordert und
langfristig eine gesellschaftliche
Einstellungsveränderung gefördert.
(*erhoben
am 04. und 05. Dezember 2003 im
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung in Berlin)
In der
Europäischen Charta Alkohol von 1995 hat die WHO
bereits grundsätzliche Aussagen zum
Alkoholverbrauch gemacht: „Alle Kinder und
Jugendliche haben das Recht, in einer Umwelt
aufzuwachsen, in der sie vor den negativen
Folgen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich
vor Alkoholwerbung geschützt werden.“
„nüchtern
betrachtet - bewusst erlebt 2010"
pflichtet außerdem den Schlussfolgerungen bei,
die von Peter Anderson für die Nationale
Stiftung für Alkoholprävention, Niederlande und
dem ELSA-Projekt 2005-2007 verfasst wurden. Der
Bericht wurde im Rahmen eines Vertrages mit der
Europäischen Kommission [Vereinbarung Nr.
2004318] erstellt. Die im Bericht enthaltenen
zentralen Aussagen über Alkoholwerbung, die von
„nüchtern betrachtet - bewusst
erlebt 2010“ auch
als Suchtpolitische Forderungen angesehen
werden, werden im folgenden wiedergegeben.
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Trinkalkohol ist, obwohl es sich um einen ubiquitären Giftstoff
handelt, sowohl in traditionellen als auch
in nicht-traditionellen Medien, z. B. den
Diensten der Informationsgesellschaft, ein
weithin vermarktetes Produkt
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Die gegenwärtigen europäischen Regelungen für kommerzielle
Kommunikationen über Alkohol werden kaum
überwacht und sind sehr unterschiedlich, so
dass eine Annäherung in ganz Europa mit
einer Spezifikation des Ausmaßes, in dem
Alkoholwerbung in gewissen Kategorien von
Medien und Veröffentlichungen erlaubt ist,
notwendig wird
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Jugendliche sind besonders durch Alkohol gefährdet und empfänglich
für im Allgemeinen auf sie abzielende
Alkoholwerbung
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Alkoholwerbung steht in Zusammenhang mit den an Alkohol geknüpften
Erwartungen der Jugendlichen und ihrem
Wunsch nach Alkoholkonsum
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Alkoholwerbung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit
dem Trinken beginnen, sowie die Menge, die
sie insgesamt trinken, und die Menge, die
sie zu einem einzigen Anlass trinken
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Wissenschaftliche Belege dafür, dass die nichtgesetzliche
Regulierung kommerzieller Kommunikationen
Auswirkungen auf den Inhalt oder die Menge
von Werbung hat, sind nicht verfügbar
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Ansätze bei der Aufklärung können nicht als Alternativen im Rahmen
der Alkoholpolitik zur Regulierung der
Vermarktung von Alkohol, z. B. in Form von
Werbung, angesehen werden
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Drei Viertel der europäischen Bürger befürworten das europaweite
Verbot von auf Jugendliche abzielender
Alkoholwerbung
Der Schaffung eines europäischen Äquivalents zum
US Centre on Alcohol Marketing and Youth zur
Überwachung des Kontakts von Jugendlichen mit
kommerziellen Kommunikationen muss dringend
Beachtung geschenkt werden.

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